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Grundsteuer

Die Grundsteuer ist eine Steuer auf das Eigentum an Grundstücken. 
Maßgebend für die Höhe der zu zahlenden Grundsteuer ist der vom Finanzamt ermittelte Einheitswert des bebauten oder unbebauten Grundstücks und der daraus resultierende Grundsteuermessbetrag. 

Die aktuellen Hebesätze für die Grundsteuern wurden wie folgt festgesetzt:

Steuerart Hebesatz
Grundsteuer A (für land- und forstwirtschaftliche Grundstücke) 285 %
Grundsteuer B (für bebaute Grundstücke) 550 %

 

Die Grundsteuer wird grundsätzlich zu je einem Viertel des Jahresbeitrages am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November fällig. Auf Antrag ist auch eine jährliche Zahlung möglich. 

Die Grundsteuer ist an die jeweilige Gemeinde zu zahlen, in der sich das Grundstück befindet. Geschuldet wird diese von den Eigentümerinnen und Eigentümern des Grundbesitzes.

 

Grundsteuerreform

Das Bundesverfassungsgericht hat mit Urteil vom 10. April 2018 die gesetzlichen Regelungen zur Grundsteuer für unvereinbar mit dem Gleichheitssatz des Grundgesetzes erklärt. Ausschlaggebend für das Urteil waren die steuerlichen Ungleichbehandlungen von Grundvermögen aufgrund nicht durchgeführter Aktualisierungen der Besteuerungsgrundlagen über einen langen Zeitraum.

Das Bundesverfassungsgericht hat dem Gesetzgeber eine Frist für die Neuregelung bis zum 31. Dezember 2019 gesetzt. Dem ist der Bundesgesetzgeber mit dem Ende 2019 verabschiedeten sogenannten Bundesmodell nachgekommen. Dieses gilt bundesweit, sofern ein Land nicht von der Möglichkeit der ebenfalls mit dem Gesetzespaket eingeführten Öffnungsklausel Gebrauch macht und ein eigenes Grundsteuermodell beschließt. Das neue Grundsteuerrecht findet ab dem 1. Januar 2025 Anwendung.

Für jedes Grundstück in Nordrhein-Westfalen ist bis zum 31. Januar 2023 eine Feststellungserklärung bei dem zuständigen Finanzamt abzugeben. 

Rechtsgrundlagen

FAQ

Ich habe meinen Grundbesitz verkauft. Warum habe ich noch keinen Änderungsbescheid erhalten?

Steuerschuldner ist nach § 10 Grundsteuergesetz derjenige, dem der Steuergegenstand bei der Feststellung des Grundsteuerwerts zugerechnet ist. Die Umschreibung findet daher grundsätzlich erst zum 01.01. des Folgejahres statt.

Muss ich eine Änderung der Eigentumsverhältnisse beim Steueramt bekanntgeben?

Wenn sich Änderungen an den Eigentumsverhältnissen ergeben (z.B. durch Kauf/Verkauf eines Grundstücks) informiert das Finanzamt Kleve das Steueramt der Stadt Goch darüber. Eine zusätzliche Mitteilung durch den Käufer/Verkäufer ist daher nicht zwingend notwendig.

Kontaktinformationen

Mo.-Fr.  08:30 Uhr - 12:00 Uhr
Mo.-Di. 14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Do         14:00 Uhr - 18:00 Uhr

Wir bitten um vorherige persönliche Terminabsprache, da u.a. durch Teilzeitbeschäftigung oder Heimarbeit nicht zu allen vorgenannten Zeiten jeder Mitarbeiter persönlich verfügbar ist.

Ansprechpartner

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