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Sexsteuer

Die Sexsteuer wird gemäß der Sexsteuersatzung für die gezielte Einräumung der Gelegenheit zu sexuellen Vergnügungen in Bars, Sauna-, FKK- und Swingerclubs sowie ähnlichen Einrichtungen erhoben. Steuerschuldner ist dabei der Veranstalter.
Veranstaltungen sind spätestens zwei Wochen vor Beginn bei der Stadt Goch anzumelden. Bei mehreren aufeinanderfolgenden oder regelmäßig stattfindenden Veranstaltungen eines Veranstalters an einem Veranstaltungsort ist eine einmalige Anmeldung ausreichend.
Die Höhe der Steuer bemisst sich anhand der Größe der Veranstaltungsfläche und der Anzahl der Veranstaltungstage.

Rechtsgrundlagen

Sexsteuersatzung (24.6 KB)

Kontaktinformationen

Mo.-Fr.  08:30 Uhr - 12:00 Uhr
Mo.-Di. 14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Do         14:00 Uhr - 18:00 Uhr

Wir bitten um vorherige persönliche Terminabsprache, da u.a. durch Teilzeitbeschäftigung oder Heimarbeit nicht zu allen vorgenannten Zeiten jeder Mitarbeiter persönlich verfügbar ist.

Ansprechpartner

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